XJustiz – RA-MICRO unterstützt Version 2.4 – beA KSW Version 3
Gemäß Ziffer 2 der Bekanntmachung zu § 5 ERVV in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 ERVV ist ab 1. September 2019 bei der Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes die XJustiz Version 2.4 zu verwenden. Ein solcher Datensatz wird beispielsweise beim elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB) im Rahmen des beA verwendet sowie bei der elektronischen Übersendung eines ZV-Auftrag Formulars.
Mit der RA-MICRO Version 2019.08.034 vom 29. August 2019 wurden im Bereich E-Workflow für die Beantwortung von eEB-Anforderungen per beA und für die Erstellung von eigenen eEB-Anforderungen per beA die hierfür notwendigen Anpassungen vorgenommen. Auch im Bereich Zwangsvollstreckung wurde der Versand des ZV-Auftrag Formulars per beA oder EGVP auf die XJustiz Version 2.4 umgestellt.
Nach Mitteilung der BRAK und in Übereinstimmung mit der Bekanntmachung des BMJV ist davon auszugehen, dass Systeme der Justiz nach dem Umstellungstermin am 1. September 2019 Strukturdaten mit vorherigen XJustiz-Versionen in Empfangsrichtung nicht mehr korrekt verarbeiten.
RA-MICRO empfiehlt allen Kunden, die die o.g. Funktionen benutzen, die aktuelle RA-MICRO Version vom 29.08.2019 oder neuer zu installieren.
Neben der Aktualisierung der X-Justiz Datensatzbeschreibungen gibt es weiterhin ein Update der Kanzleisoftwareschnittstelle KSW. Die bisher n RA-MICRO implementierte Version „V2“ der beA Kanzleisoftware-Schnittstelle wird ab 1. Oktober 2019 von der BRAK nicht mehr unterstützt. Die Umstellung auf die Version „V3“ ist in RA-MICRO ab Version 2019.09.016 vom 17. September 2019 enthalten. Bis 1. Oktober 2019 ist eine Aktualisierung auf beA Version „V3“ für die beA-Nutzung erforderlich.