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Dez
aktive beA Nutzungspflicht in Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig Holstein ab 01.01.2020
In Schleswig-Holstein wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit zum 1. Januar 2020 die Pflicht zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs eingeführt.
Damit macht Schleswig-Holstein von der Möglichkeit Gebrauch, die verpflichtende Nutzung des beA von Anfang 2022 auf 01.01.2020 vorzuziehen (Opt-In), die der Gesetzgeber mit Art. 24 Abs. 2 ERVGerFöG allen Bundesländern eingeräumt hat. Das Landesjustizministerium veröffentlichte hierzu eine Presseerklärung mit Hinweis auf die bevorstehende Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.