qualifizierte elektronische Signatur ohne beA Karte
endlich echte Fernsignaur : die BRAK befreit die qualifizierte elektronische Signatur von der Nutzung einer Chipkarte und bietet eine kartenlose Fernsignatur (QES)
Mit beA Sondernewsletter 25, https://newsletter01.brak.de/mailing/276/8780254/0/63d5bc01e5/index.html , kündigt die Bundesrechtsanwaltskammer an: „qes (qualifizierte elektronische Signatur) jetzt auch mobil„. Wesentliche Neuerung ist jedoch nicht die mobile Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur. Dies war auch bisher möglich, erforderte jedoch die Mitnahme eines Kartenlesegerätes und der beA Karte oder einer Signaturkarte. Die Meldung des Newsletters im Original:
Die BNotK hat für die Verwendung im beA einen kartenlosen Fernsignaturdienst neu entwickelt. Er wird zunächst für die mobile beA-App der BRAK und voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch für die beA-Webanwendung angeboten werden. Herstellern von Kanzleisoftware werden BRAK und BNotK die Möglichkeit bieten, ihre Produkte um den kartenlosen Signaturdienst zu erweitern. Die kartenlose Fernsignatur wird zusätzlich zu den bereits vorhandenen Signaturverfahren angeboten. Diese können weiterhin genutzt werden.
Mit dem neuen kartenlosen Signaturdienst können Sie nun auch ohne beA-Karte auf Ihr persönliches qualifiziertes Zertifikat zugreifen, welches sich in der hochsicheren Umgebung des Fernsignaturdienstes der BNotK befindet. So können Sie Dokumente direkt in der mobilen beA-App der BRAK auf Ihrem Smartphone oder Tablet qualifiziert elektronisch signieren.
Die Bestätigung der kartenlosen Fernsignatur erfolgt nicht mehr über eine beA-Karte, sondern über ein registriertes Mobilgerät (iOS oder Android). Dafür wird die Signatur-Freigabe-App authentigo verwendet, die von der Zertifizierungsstelle der BNotK bereitgestellt wird.
Ein Unterschied zum bisherigen Verfahren ist, dass nur das Signaturzertifikat des angemeldeten beA-Anwenders verwendet werden kann, sofern ein solches vorhanden ist.
Download des beA Newsletter 25/2025 zur kartenlosen, mobilen Fernsignatur: beA_Sondernewsletter_zur_mobilen_kartenlosen_Fernsignatur.pdf
Für alle Nutzer der Fernsignatur bedeutet dies, dass künftig beispielsweise Schriftsatzentwürfe der Kanzlei unterwegs durch Nutzung der beA APP mit dem Smartphone signiert werden können. In der Kanzlei kann die Nutzung eines Kartenlesegerätes durch die Nutzung eines Smartphones oder eine Tabletts ersetzt werden. Insbesondere die Nutzung eines Tabletts können wir uns für den Vorgang der Freigabe eines Schriftsatzentwurfes durch Unterschreiben mit der qualifizierten elektronischen Signatur gut vorstellen. Technische Probleme mit dem Kartenlesegerät oder der beA Karte gehören damit der Vergangenheit an.
Ergänzende technische Informationen hat die BRAK im beA Anwenderhandbuch: https://handbuch.bea-brak.de/weitere-themen/bea-app-fuer-mobile-geraete/bea-app-fuer-mobile-geraete .
